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Schäden am Auto? – Wir sind Profis für Karosseriearbeiten!   

Schäden an der Karosserie eines Autos sind schnell passiert. Die kleinste Unachtsamkeit reicht aus und schon hängt der Außenspiegel nur noch an Kabeln herunter. Auch Dellen und Schäden an der Stoßstange oder am Heck sind keine Seltenheit, wenn es z. B. ums Rangieren auf engen Parkplätzen geht. In einem solchen Fall, aber auch bei Unfällen mit anderen Verkehrsteilnehmern sind wir von Fahrzeugtechnik Bossert für dich da, wenn Schäden an der Karosserie deines Autos entstehen. Wir sind Profis für Karosseriearbeiten und führen diese mit Erfahrung und Expertise für Autofahrer in 72160 Horb am Neckar und Umgebung durch.  

Der Begriff Karosserie kommt von dem französischen Wort „carrosse“ und beschreibt den kompletten Aufbau eines Autos. Die Karosserie ist quasi eine Außenhaut, die sowohl die Insassen als auch Güter in einem Kraftfahrzeug vor äußeren Kräften schützt. Die Karosserie hat aber nicht nur diese sicherheitsrelevante Funktion. Sie ist auch das wesentliche Designelement eines jeden Autos. Über die Karosserie bekommt jedes Kraftfahrzeug sein eigenes charakteristisches Aussehen. Sie dient somit auch dem Wiedererkennungswert eines Autos. Wenn es also zu Schäden an der Karosserie kommt, ist dies aus zweierlei Sicht ärgerlich. Zum einen ist – je nach Schadensart und -ausprägung – die Sicherheit der Insassen gefährdet. Zum anderen leidet das Aussehen des Autos, da ein Bruch im Design stattfindet. Wir helfen dir in beiden Fällen weiter. Ob ein größerer Schaden an der Karosserie nach einem Unfall oder eine Delle nach einem missglückten Einparkversuch – wir von Fahrzeugtechnik Bossert sind Profis für Karosseriearbeiten in 72160 Horb am Neckar und Umgebung.

Was ist eigentlich ein Bagatellschaden?  

Im Zusammenhang mit Unfällen und Schadensregulierung hört man häufig von sogenannten Bagatellschäden. Doch was ist damit genau gemeint, wann ist ein Schaden „nur“ eine Bagatelle? Wir haben die Antwort. Schätzungsweise knallt es über 100.000 Mal – jedes Jahr – mit sogenannten Bagatellschäden als Folge. Wenn Autos bei einem Unfall nur leichte, oberflächliche Schäden davontragen, ist von Bagatellschäden die Rede. Man könnte auch grob von einer Lappalie sprechen. Eine genaue Definition für einen Bagatellschaden gibt es nicht, es kommt immer auf den Einzelfall an. Ein Kratzer oder oberflächlicher Lackschaden wiegt bei einem Luxusfahrzeug mehr als bei einem 10 Jahre alten Kleinwagen. Grob kann man jedoch sagen, dass es sich bei einem Bagatellschaden um oberflächliche Lackschäden wie Dellen, Kratzer oder Schrammen handelt, die zum Beispiel beim Einparken oder Rangieren entstehen können. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied 2004, dass ein Schaden an einem Auto als Bagatellschaden betrachtet werden kann, wenn die nötige Reparatur und Instandsetzung nicht mehr als 700 Euro kosten würde (Az. VI ZR 365/03). Andere Gerichte setzen die Preise jedoch auch höher an. Auch bei einer Bagatelle musst du die Polizei informieren, falls der Geschädigte nicht vor Ort ist, andernfalls begehst du Fahrerflucht. In den allermeisten Fällen springt die Kfz-Haftpflichtversicherung bei Bagatellschäden ein, um den an einem anderen Fahrzeug entstandenen Schaden zu regulieren. Wenn ein Schaden an deinem Auto entstanden ist, kannst du diesen im Rahmen deiner Teil- oder Vollkaskoversicherung regulieren lassen. Bei Bagatellen lohnt sich dies oft nicht, da du dann mit einem schlechteren Schadenfreiheitsrabatt rechnen musst und so auf lange Sicht draufzahlst. Komme am besten direkt zu Fahrzeugtechnik Bossert und wir schauen uns den Schaden an deinem Auto an und beraten dich professionell und ehrlich. Wir sind DER Spezialist für Unfallschäden in 72160 Horb am Neckar und Umgebung.

Was tun bei Sturmschäden am Auto?  

Wenn ein Sturm über die Gegend gefegt ist und auch dein Auto nicht verschont hat, ist der Ärger erstmal groß. Ob herumgeflogene Gegenstände, herunterfallende Äste oder gar umgestürzte Bäume – die Schäden am eigenen Wagen können beträchtlich sein. Als Erstes solltest du alle Schäden mit Fotos und Videos dokumentieren. Dann muss die Frage der Haftung geklärt werden, was nicht ganz einfach ist, wie auch der ADAC schreibt: „Beulen am geparkten Wagen oder Schäden nach einer Kollision mit einem direkt vor das Auto stürzenden Baum muss der Fahrzeughalter notfalls mit konkreten Angaben vom Wetteramt untermauern.“ Des Weiteren müsse mindestens Windstärke 8 geherrscht haben, um einen Sturmschaden nachzuweisen. Eine Vollkaskoversicherung greift indes meist schon bei geringeren Windstärken. Wenn Äste oder andere Gegenstände bereits länger auf der Straße lagen und du mit ihnen kollidierst, zahlt nur die Vollkaskoversicherung. Bei Wasserschäden stellt sich die Frage: Kam das Wasser zum Auto oder kam das Auto zum Wasser? Stand das Auto in einer volllaufenden Tiefgarage oder gab es plötzlich eine Überschwemmung, haftet die Teilkaskoversicherung. Fährst du trotz überschwemmter Straße weiter, nimmst einen Schaden billigend in Kauf und es greift keine Versicherung mehr. Hier kann dir dann grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. In jedem Fall gilt: Die Versicherung sollte so schnell wie möglich – innerhalb von 24 Stunden – informiert werden. Bei Teilkaskoversicherungen findet in der Regel keine Rückstufung statt. Zum Schluss noch ein Tipp des ADAC: „Auf keinen Fall ohne Absprache mit dem Versicherer einen Gutachter bestellen oder den Schaden reparieren lassen. Der Versicherte könnte in diesem Fall auf den Kosten sitzen bleiben, weil der Versicherer das Weisungsrecht hat.“ Bei kleinen und großen Schäden helfen wir dir in unserer Werkstatt fachmännisch weiter. Sprich uns an, wir beraten dich gern.

So gehst du vor, wenn jemand deinen Seitenspiegel abgefahren hat 

Ärgerlich: Du kommst zu deinem geparkten Auto zurück und musst feststellen, dass der Seitenspiegel abgefahren wurde. Wir sagen dir, was du dann tun solltest. Wenn du zu deinem geparkten Auto zurückkommst und der Außenspiegel nur noch halb oder gar nicht mehr am Auto hängt, ist der Ärger groß. Schließlich hat jemand einen Schaden verursacht und sich anschließend aus dem Staub gemacht. Zuerst solltest du prüfen, ob der Verursacher nicht vielleicht doch einen Zettel an deinem Auto hinterlassen hat. Außerdem kannst du bei den Anwohnern oder Geschäften in unmittelbarer Umgebung nachfragen. Vielleicht hat jemand etwas beobachtet. Auch wenn die Chancen auf Erfolg ziemlich gering sind, kannst du die Polizei anrufen und eine Anzeige gegen unbekannt erstatten. Eine Anzeige kann jedoch für die eigene Versicherung hilfreich sein, die du so schnell wie möglich nach Feststellen des Schadens kontaktieren solltest. Springt denn meine Versicherung für den kaputten Seitenspiegel ein? – Deine Kfz-Haftpflichtversicherung springt nicht für einen abgefahrenen Seitenspiegel ein. Hast du eine Vollkaskoversicherung, kannst du den Schaden über diese abwickeln lassen. Wenn der Verursacher bekannt ist, springt seine Haftpflichtversicherung für den Schaden ein. Je nach Modell muss ein neuer Seitenspiegel gar nicht mal so teuer sein. Kontaktiere uns einfach und wir werden uns um eine Reparatur nach deinem Budget kümmern.

Schäden am Auto – was Schnee und Dachlawinen anrichten können 

Schnee und Eis vertragen sich normalerweise nicht so gut mit Autofahrern: Vor allem Dachlawinen können dem Auto einen großen Schaden zufügen. Im Folgenden erfährst du, wer für solche Schäden haftbar gemacht werden kann und was du sonst noch beachten solltest. Teile Deutschlands versinken jedes Jahr im Schneechaos. Das macht vor allem Autofahrern zu schaffen: Matschige, eisige und glatte Straßen sorgen bundesweit für Unfälle. Dabei vergessen viele Autofahrer, dass die Gefahr für das eigene Gefährt auch zu Hause wartet. Dachlawinen könnten sich jederzeit lösen und das eigene oder ein fremdes Auto vor dem Haus begraben. Dann sind Schäden wie Dellen und zerbrochene Scheiben möglich. An erster Stelle sind Schneemassen auf dem Haus natürlich auch eine Gefahr für Anwohner und Passanten, die zu Fuß unterwegs sind. Deswegen sollten Hauseigentümer regelmäßig, vor allem aber nach heftigen Schneefällen oder bei plötzlichem Tauwetter das Dach überprüfen und gegebenenfalls freiräumen. Sonst können sie für möglich Schäden durch Dachlawinen haftbar gemacht werden, wie der ADAC informiert: „Die Haftung kann den Hauseigentümer, den Hausverwalter oder den Mieter des Hauses treffen, wenn diese ihre Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt haben.“ Ansonsten gilt: Gehen Autofenster zu Bruch, greift in der Regel die Teilkaskoversicherung. Bei allen weiteren Schäden wie Dellen oder Macken hilft die Vollkaskoversicherung.

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